Aktuelle Mitteilung des Ministeriums

Stand 03.04.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

an diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Und dennoch beschäftigt uns alle schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht nach den Osterferien weitergehen wird.

 

Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Es ist aber beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

 

Darüber hinaus möchte ich auf folgende Punkte eingehen:

 

I. Termine der Abiturprüfungen und Zentrale Prüfungen Klasse 10

 

Die schriftlichen Prüfungen beginnen am 12. Mai 2020. Eine Übersicht, an welchen Tagen welche Klausuren geschrieben werden, ist auf der Homepage des Ministeriums zugänglich:

 

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Pruefungstermine/index.html

 

 

 

Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.

 

Auch für die Abiturprüfungen sowie die vorbereitenden unterrichtlichen Angebote hat die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten oberste Priorität.

 

Es werden daher selbstverständlich die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Gesundheit dieser Personengruppen zu schützen.

 

 

II. Vergleichsarbeiten in der Grundschule (VERA 3)

 

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass die Vergleichsarbeiten VERA 3 in diesem Jahr in den Ländern freiwillig durchgeführt werden können. Nordrhein-Westfalen wird einmalig darauf verzichten. Auch eine spätere oder freiwillige Testung ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

 

 

III. Prüfungen und Abschlüsse an Berufskollegs

 

Für die vielfältigen Prüfungen und Abschlüsse in den Bildungsgängen der Berufskollegs sind Ihnen per Runderlass vom 01. April 2020 über die Bezirksregierungen wichtige Informationen zugegangen. Zur Klärung von Einzelfragen dazu sind auch weitere Hinweise in die FAQ aufgenommen worden.

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

 

Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf die Prüfungen vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.

 

IV. Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)

 

Diese Informationen zu KAoA während und nach Beendigung des Ruhens des Unterrichts wurden mit Stand 02. April 2020 aktualisiert. Die Aktualisierungen beziehen sich vornehmlich auf die außerschulischen Praxisphasen in KAoA. Weitere Erläuterungen zu wichtigen Standardelementen, wie z. B. zur Beratung der Agentur für Arbeit oder zum Monitoring, ergänzen die Informationen.

 

Sie finden diese Information unter folgendem Link im Bildungsportal:

 

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_KAOA/index.html

 

 

 

V. Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

 

Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen tritt jedoch nicht in bestehende Verträge mit Dritten ein. Daher erfolgt die Auszahlung nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen.

Um eine zeitnahe und geordnete Abwicklung zu gewährleisten, bitte ich Sie, Ihre Anträge auf Erstattung der Stornierungskosten auf dem beigefügten Formular bis zum 15. Mai 2020 bei der zuständigen Bezirksregierung ausschließlich per E-Mail an die dort eingerichteten Funktionspostfächer einzureichen.

 

• Bezirksregierung Arnsberg: corona-storno@bra.nrw.de

 

• Bezirksregierung Detmold: corona-stornokosten@brdt.nrw.de

 

• Bezirksregierung Düsseldorf: corona-stornokosten@brd.nrw.de

 

• Bezirksregierung Köln: reisekostenstelle@brk.nrw.de

 

• Bezirksregierung Münster: stornokosten@bezreg-muenster.nrw.de

 

 

Bitte fügen Sie dem Antrag die folgenden Unterlagen bei:

• die Rechnung der Vertragspartner inklusive aller berücksichtigten Rückzahlungen (vgl. Nummern 5 und 6 des Formulars) sowie

• den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus denen die Höhe der Stornierungskosten hervorgeht.

Die Anträge können nur von den Schulen selbst, nicht aber von den Eltern oder den Vertragspartnern gestellt werden. Auf dem Antragsformular ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu bestätigen.

 

 

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