Masken-Regelungen ab 01.09.2020

 


Gestern am späten Nachmittag erreichte uns eine neue Schulmail mit neuen Regelungen, die ab heute, Dienstag den 01.09.2020 gelten. Viele Regelungen aus der Mail vom 03.08.2020 bleiben jedoch bestehen. 

Den gesamten Text können Sie unter folgendem Link lesen: 

 

https://www.schulministerium.nrw.de/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2020/31082020-informationen-zum-schulbetrieb 

 

Mund-Nase-Bedeckung Regelungen ab dem 01.09.2020: 

 

  • Für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte, Integrationshelfer und Praktikanten gibt es weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. 
  • Alle Schülerinnen und Schüler dürfen am Sitzplatz die Mund-Nase-Bedeckung absetzen! 
  • „Darüber hinaus gehende Ausnahmen, zum Beispiel aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung, sind möglich.“ 
  • die Eltern sind für die Beschaffung der Mund-Nase-Bedeckungen verantwortlich 

 


Bitte achten sie darauf, dass bereits im Elternhaus abgeklärt sein muss, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. 

 

Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen: 

  • Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen 
  • auch Schnupfen gehört zu den Symptomen, sollte dies auftreten sollen die Schülerinnen und Schüler für 24 Std. zu Hause beobachtet werden 
  • bis zur Abholung werden sie separat von den anderen Schülerinnen und Schülern betreut 


Bustransport: 

  • während der Busfahrt müssen die Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen 
  • Schülerinnen und Schüler die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können müssen beim Schulträger (Kreis Wesel) ein Attest vom Arzt vorlegen, das dies belegt , dann werden sie auch transportiert 

 


Das Betreten des Schulgebäudes für Besucher, Firmen, Eltern, Handwerker etc. ist weiterhin nur nach Absprache möglich. Der Haupteingang der Schule ist ab 08.45 Uhr von außen nicht mehr offen. Bitte rufen sie in der Schule unter der am Eingang stehenden Nummer an. Der Hausmeister oder jemand aus dem Sekretariat wird ihnen dann die Tür öffnen. Alle Besucher der Schule müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Maske tragen! 

 

Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund! 

 

Kerstin Stache 

(Förderschulkonrektorin) 

 

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