Neue Corona-Regelungen in der Bönninghardt-Schule

 

Liebe Eltern und liebe Erziehungsberechtigten,
 
aus aktuellem Anlass möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen zum Schulbetrieb ab dem 03. November 2021 vorstellen:
 
Neue Corona-Regelungen in der Bönninghardt-Schule
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schüler*innen aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände -insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs- zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Das bedeutet für uns konkret, dass im Unterricht an den Sitzplätzen ab dem 03. November 2021 keine Maske mehr getragen werden muss. Das Tragen einer Maske auf freiwilliger Basis ist natürlich weiterhin zulässig. Im Außenbereich der Schule besteht die Maskenpflicht bereits seit einiger Zeit nicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude, insbesondere auf den Verkehrsflächen.
 
Nach den Herbstferien dürfen wieder stufenübergreifende Angebote starten. Dazu zählen zum Beispiel der Konfirmationsunterricht oder Arbeitsgemeinschaften, wie zum Beispiel die Fußball-AG. Über den genauen Zeitpunkt des Starts dieser AGs informieren die entsprechenden Kolleg*innen gesondert.
Die Angebote finden in konstanten Gruppen statt und müssen immer im Rahmen des Infektionsgeschehens geprüft werden.
 
Ab dem 3. November 2021 gelten wieder die regulären Pausenzeiten für alle Schüler*innen.
Das bedeutet, dass die Schüler*innen der Primarstufe (Vor- und Unterstufe) zusammen auf dem kleinen Schulhof, die Schüler*innen der Sekundarstufe I und II (Mittelstufe, Oberstufe und BPS) zusammen auf dem großen Schulhof ihre Pausen durchführen. Diese Regelung unterliegt ebenfalls einer regelmäßigen Prüfung im Rahmen des Infektionsgeschehens.
 
Quarantäneregelung
In der Schulmail wird folgende Regelung bei einem positiven Corona Fäll benannt:
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schüler*innen ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen. Bitte beachten Sie, dass das örtliche Gesundheitsamt schlussendlich die Entscheidung über eine Quarantäne trifft.
 
Weiterhin gilt: Im Falle eines positiven Klassenpools bleiben grundsätzlich alle Schüler*innen der betroffenen Klasse am folgenden Schultag zuhause. Nach der Ergebnisbeurteilung der Nachprobungen sowie der Entscheidung des Gesundheitsamtes erhalten Sie weitere Informationen bezüglich der Fortführung des Unterrichts.
 
Sie sind weiterhin herzlich zum Lern- und Entwicklungsgesprächstag am Dienstag, den 02.11.2021, eingeladen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen. Bitte denken Sie daran, dass an dem Tag unterrichtsfrei ist.
 
Herzliche Grüße
 
K. Stache (Förderschulrektorin)

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